Satzung des Tierschutzvereins Bad Doberan

                                                             1.4.1996

 

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen „Tierschutzverein Bad Doberan“. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach Eintragung führt er den Namenszweck e.V.
Der Verein hat seinen Sitz in Bad Doberan. Seine Tätigkeit erstreckt sich auf die Stadt Bad Doberan mit ihren Ortsteilen.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung.

Zweck des Vereins ist die Förderung des Tierschutzes. Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch:
-   die Aufklärung über Tierschutzprobleme,
-  Interessenvertretung des Tierschutzes,
-  Verhütung und Ahndung von Tierquälerei und Tiermissbrauch.

Die Tätigkeit des Vereins erstreckt sich auf alle Tiere.

Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt in erster Linie keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

§ 3 Mitgliedschaft
Mitglied kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Mitglieder der Jugendgruppe müssen das 8. Lebensjahr vollendet haben.
Über die Aufnahme von neuen Mitgliedern entscheidet der Vorstand auf Grund eines schriftlichen Antrages des Bewerbers mit Mehrheit.

Alle Mitglieder sind verpflichtet, den Zweck des Vereins zu unterstützen, diesen zu fördern und den Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
Die Mitgliedschaft endet:
- durch freiwilligen Austritt
- durch Ausschluss
- durch Tod.
Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung mit Mehrheit.
Über die Ernennung von Ehrenmitgliedern entscheidet die Mitgliederversammlung mit Mehrheit.


§ 4 Beiträge
Die Höhe des Beitrages wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Der Jahresbeitrag ist bis zum 31. März für das laufende Geschäftsjahr fällig. Über Stundung, Erlass und Minderung von Beiträgen beschließt der Vorstand mit Mehrheit. Bei Neuaufnahme von Mitgliedern wird der Mindestbeitrag auf 20,00 Euro festgesetzt.

§ 5 Rechte der Mitglieder
Jedes Mitglied ist berechtigt, an der Willensbildung im Verein durch Ausübung des Antrags-, Diskussions- und Stimmrechts teilzunehmen.
Jedes Mitglied hat eine Stimme.
Jedes Mitglied kann am Vereinsleben teilnehmen, die Veranstaltungen des Vereins besuchen und dessen Einrichtungen benutzen.

§ 6 Vereinsorgane
Organe des Vereins sind:
der Vorstand
die Mitgliederversammlung.

§ 7 Vorstand
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt.
Er besteht aus
- dem Vorsitzenden,
- dem Kassierer,
- dem Schriftführer,
- dem Pressesprecher,

- dem Jugendwart.
Kassierer und Schriftführer vertreten den Vorsitzenden im Amt.
Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung gewählt, bzw. abgewählt.
Eine Wahlperiode dauert 3 Jahre.
Die Vorstandsmitglieder sind der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig.
Sie haben:
- die Beschlüsse der Mitgliederversammlung durchzuführen,
- Bericht zu erstatten,
- das Vereinsvermögen zu verwalten,
- die Mitgliederversammlung vorzubereiten und einzuberufen.
Der Vorstand vertritt den Verein im Sinne des § 26 des BGB.
Der Vorsitzende und die beiden Stellvertreter sind - jeder für sich - allein vertretungsberechtigt.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn drei Vorstandsmitglieder anwesend sind. Er beschließt mit Mehrheit.
Der Vorsitzende beruft den Vorstand ein. Die Vorstandsbeschlüsse sind schriftlich festzuhalten. Kassengeschäfte bedürfen der Unterschrift von Kassierer und Vorsitzenden.

§ 8 Mitgliederversammlung
Ordentliche Mitgliederversammlungen finden jedes Jahr mindestens zweimal statt. Die Einladung dazu erfolgt vom Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung schriftlich und durch Bekanntgabe in der Presse.
Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
- Entgegennahme und Genehmigung des Jahresberichts,
- Wahl oder Abwahl von Vorstandsmitgliedern,
- Entlastung des Vorstandes
- Beschlussfassungen von Satzungsänderungen
- Verleihung oder Aberkennung von Ehrenmitgliedschaften,

- Ausschluss von Mitgliedern,
- Beratung und Beschlussfassung zu Aufgaben und Problemen,
- Festsetzung der Beitragshöhe.

§ 9 Beschlüsse
Gefasste Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und allen Mitgliedern zugänglich zu machen.
Über den Verlauf einer jeden Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, welches vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist.

§ 10 Haftung
Für Schäden gleich welcher Art, die einem Vereinsmitglied aus der Teilnahme an Veranstaltungen oder auch durch die Benutzung von Einrichtungen des Vereins entstanden sind, haftet der Verein nur, wenn einem Organmitglied oder einer sonstigen Person, für die der Verein nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts einzustehen hat, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

§ 11 Kassenprüfung
Die Kassenprüfung erfolgt in jedem Geschäftsjahr. Dazu wählt die Mitgliederversammlung auf ihrer ersten Sitzung im Jahr zwei Kassenprüfer. Diese haben ihren Bericht der Mitgliederversammlung vorzulegen.

§ 12 Kooption
Der Vorstand hat das Recht, seinen Kreis durch sachverständige Personen zu erweitern. Diese haben jedoch kein Stimmrecht.

§ 13 Verbandsmitgliedschaft
Der Verein ist Mitglied des Deutschen Tierschutzbundes e.V. sowie des zuständigen Landesverbandes.

§ 14 Auflösung des Vereins
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Deutschen Tierschutzbund e.V., der es unmittelbar und ausschließlich zur Förderung des Tierschutzes zu verwenden hat.

§ 15 Redaktionelle Änderungen
Der Vorstand wird ermächtigt, an dieser Satzung eventuell notwendig werdende redaktionelle Änderungen durchzuführen.

§ 16 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung in Kraft.


Bad Doberan, den 1.4. 1996

 

Zuletzt geändert: 1.12. 2016

 

Redaktionelle Änderungen: 01.02.2023